Außergewöhnliche Gerichtsbarkeit

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Die Ausnahmegerichte sind Gerichte, die "nur in den gesetzlich streng vorgesehenen Fällen für bestimmte Straftaten und im Übrigen für bestimmte Arten von Straftätern zuständig sind".

Der Begriff „außerordentliche Gerichtsbarkeit“ kann auch verwendet werden, um auf den abfälligen Charakter des Rechts bestimmter Gerichtsbarkeiten politischer Art hinzuweisen .

Frankreich

In Zivilsachen

In Frankreich sind die Sondergerichte für Zivilsachen:

In Strafsachen

In Strafsachen ist das Tribunal de grande instance das Common Law- Gericht , das allgemeine und einige ausschließliche Zuständigkeit hat.

Die weiteren Sondergerichte in Strafsachen sind:

Seit 1986 gibt es eine spezifische Ausbildung, die nur aus Magistratsbeamten besteht, die für die militärischen, Spionage- oder Terrorqualifikationen zuständig sind:

Während des Algerienkrieges werden viele außergewöhnliche Jurisdiktionen mobilisiert. Das Ständige Tribunal der Streitkräfte (-1982) wird hauptsächlich gegen algerische Separatisten und zur Behandlung von Verstößen gegen die militärische Disziplin eingesetzt. Um die Partisanen des französischen Algeriens, darunter auch Angehörige der OAS, zu verurteilen, wurden nach dem Putsch der Generäle 1961 sechs Gerichte eingerichtet:

Quebec

schweizerisch

Artikel 30 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbietet Sondergerichte.

Hinweise und Referenzen

  1. Codaccioni [2015], p. 11; Garcin [1987], p. 8.
  2. Victor Delaporte , „Die  Ursprünge des Staatssicherheitsgerichts  “, Vingtième Siècle. Zeitschrift für Geschichte , Bd.  140, n o  4,2018, s.  137 ( ISSN  0294-1759 und 1950-6678 , DOI  10.3917 / ving.140.0137 , online gelesen , eingesehen am 11. November 2018 )
  3. https://www.admin.ch/opc/fr/classified-compilation/19995395/index.html#a30

Literaturverzeichnis