Suche nach französischem Recht

Im französischen Recht ist eine Durchsuchung die Suche nach Beweisen für eine Straftat in der Wohnung einer natürlichen Person oder in den Räumlichkeiten einer juristischen Person .

Regulierung von Durchsuchungen

Suchen werden durch geregelte Artikel 56 ff. Von dem StPO . Sie sind an allen Orten möglich, an denen die Person unabhängig von ihrer Berufsbezeichnung „zu Hause“ (Strafdefinition des Wohnsitzes ) sagen kann , beispielsweise auf einem Campingplatz oder einem Hotelzimmer oder der Wohnung eines Dritten, wenn sie dort wohnt.

Nur das Eindringen eines Polizeibeamten in die Wohnung ohne freiheitsgerichtliche Entscheidung oder ohne Zustimmung des Bewohners stellt eine Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar.

Im Rahmen einer eklatanten Untersuchung sind jedoch die Zustimmung des Besatzers und die Entscheidung des Freiheitsrichters nicht erforderlich (den "  Durchsuchungsbefehl  " existiert im französischen Recht nicht , es ist ein Konzept, das nur im kanadischen und amerikanischen Gesetz ).

Durchsuchungen können zur Beschlagnahme aller Gegenstände führen, die sich auf die angeklagten Tatsachen beziehen und die für die Manifestation der Wahrheit nützlich sind.

Der Gesetzgeber hat Sonderregelungen geschaffen, um bestimmte Interessen wie Pressefreiheit , Verteidigungsrechte oder das Berufsgeheimnis zu schützen .

Durchsuchungen können vom Untersuchungsrichter oder von der Kriminalpolizei durchgeführt werden. Sie verlangen dann die Einrichtung einer Rechtshilfekommission, durch die der Richter einen Justizpolizisten beauftragt, in seinem Namen Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen.

Allgemeines Schema

Die Durchsuchung muss immer von einem Justizpolizisten durchgeführt werden . Grundsätzlich bedarf die Voruntersuchung der Zustimmung der Person, die der Durchsuchung und allfälligen Beschlagnahmen schriftlich zustimmen muss. Wenn die Notwendigkeit der Ermittlungen in Bezug auf ein Verbrechen oder ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder länger geahndet werden kann, dies erfordert, kann sie durch den Freiheits- und Haftrichter genehmigt werden . Diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingeholte Vollmacht ist schriftlich, begründet und vom Freiheits- und Haftrichter zu unterzeichnen.

Grundsätzlich kann die Suche nicht zwischen 21  Uhr abends und 6  Uhr morgens beginnen. Aber wenn es zum Beispiel um 20  Uhr beginnt, darf sie bis 23  Uhr weitermachen .

Nachtdurchsuchungen sind jedoch an öffentlich zugänglichen Orten möglich, wie zum Beispiel:

Aus Gründen der Transparenz und der Achtung der individuellen Freiheiten ist die Durchsuchung geregelt. Die Person, deren Wohnung durchsucht wird, muss daher anwesend sein, andernfalls ihr Vertreter oder zwei von der Kriminalpolizei benannte Zeugen. Der Justizpolizeibeamte hat auch die Wahrung des Berufsgeheimnisses und des Briefgeheimnisses zu gewährleisten.

Um gültig zu sein, ist es erforderlich, dass die Durchsuchung Gegenstand eines von den Anwesenden zu unterzeichnenden Berichts ist . Die Verweigerung der Unterzeichnung wird gegebenenfalls erwähnt.

In gleicher Weise sind die beschlagnahmten Gegenstände oder Unterlagen an den Durchsuchungs- oder Beschlagsorten unter richterliche Obhut oder unter Versiegelung zu stellen.

Sonderregime

Angehörige bestimmter Berufe profitieren von zusätzlichen Garantien bei der Suche, insbesondere wegen des Berufsgeheimnisses.

Anwaltsregime

Um die Rechte der Verteidigung zu schützen, können Durchsuchungen in den Wohnungen oder Büros von Rechtsanwälten nur von einem Richter durchgeführt werden, nachdem eine schriftliche und begründete Entscheidung getroffen wurde, die die Durchsuchung begründet. Er muss vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder seinem Rechtsanwalt begleitet werden.

Der Richter muss überprüfen, dass nur die Dokumente beschlagnahmt werden, die sich auf die die Durchsuchung rechtfertigende Straftat beziehen. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer über die Erheblichkeit der Beschlagnahme gibt der Freiheits- und Haftrichter innerhalb von fünf Tagen eine Stellungnahme ab . Wird er zugelassen, wird die Beschlagnahme rückwirkend aufgehoben.

Regelung für Presse- und Kommunikationsunternehmen

Es ist auch erforderlich, dass ein Richter die Durchsuchung durchführt, er „stellt sicher, dass die durchgeführten Ermittlungen nicht die freie Ausübung des Journalistenberufs verletzen und kein Hindernis darstellen oder keine ungerechtfertigte Verzögerung der Verbreitung verursachen. (Artikel 56-2 der Strafprozessordnung).

Kabinettsregime

Bei Arzt-, Notar-, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern führt ein Richter die Durchsuchung durch, diese Durchsuchung erfolgt in Anwesenheit eines Vertreters des betreffenden Ordens oder der betreffenden Berufsorganisation.

In Unternehmen und anderen privaten Orten

Hinweise und Referenzen

  1. "  Die Suchen  "
  2. "  Artikel 59 der Strafprozessordnung  "

Siehe auch