Orden des Sterns von Anjouan | ||||||||||
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Abzeichen des Ritters des Sterns von Anjouan. | ||||||||||
Terms & amp; Bedingungen | ||||||||||
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Verliehen | Frankreich | |||||||||
Art | Ministerialordnung | |||||||||
Einzelheiten | ||||||||||
Status | Vom Aussterben bedroht | |||||||||
Ränge | Grand Cross Commander mit Commander, Knight Officer Plakette |
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Statistiken | ||||||||||
Schaffung | 1896 | |||||||||
Letzte Zuschreibung | 1 st Januar 1964 | |||||||||
Rangfolge | ||||||||||
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![]() Band des Ordens des Sterns von Anjouan (Ritter) |
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Der Orden des Sterns von Anjouan oder des Ordens von Übersee Frankreich (ab 1950) ist ein französischer kolonialer Ehrenorden. Autorisiert und anerkannt von der französischen Regierung am12. September 1896nimmt es die Fortsetzung des gleichnamigen Komorenordens, der 1874 gegründet und neu organisiert wurde18. Juni 1892von Sultan Mohamed-Saïd-Omar. Die Republik der Komoren führte 1992 eine Restaurierung des Ordens von Anjouan durch.
Der Orden des Sterns von Anjouan wird von der Großkanzlei der Ehrenlegion verwaltet. Der Präsident der Französischen Republik hatte Anspruch darauf als Großkreuz.
Wie die Ehrenlegion ist es ein Orden mit fünf Klassen: Großkreuz, Großoffizier, Kommandant, Offizier, Ritter.
Ritter | Offizier | Kommandant | Großoffizier | Großkreuz |
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Der Auftrag wird eingerichtet, um zu belohnen:
Aus dem Dekret von 14. Juli 1933Sie müssen außerdem über 29 Jahre alt sein und neun Dienstjahre rechtfertigen (die im Ausland verbrachte Zeit wird erhöht).
Das Dekret von 1 st September 1950 benannte es in "Order of Overseas France" um und machte es zu einem echten Ministerialorden.
Es ist einer der Befehle, die durch das Dekret von vom Aussterben bedroht sind 3. Dezember 1963und ab 1964 durch den National Order of Merit ersetzt .
Diese Ministerialverordnung war seitdem Gegenstand einer Entscheidung zur Vergabe oder Förderung 1 st Januar 1964Die derzeit überlebenden Inhaber der Reihen und Würden dieses Ordens genießen jedoch weiterhin die mit ihnen verbundenen Vorrechte, und dies gemäß Artikel 38 des Dekrets Nr. 63-1196 zur Errichtung eines Nationalen Verdienstordens. Zu Urkund dessen ist diese Ministerordnung, selbst wenn sie seit 1964 tatsächlich vom Aussterben bedroht ist, nicht ausgestorben, solange es mindestens einen Überlebenden in dieser Anordnung gibt. Darüber hinaus wurde kein Dekret zur Einführung dieser Ministerialverordnung durch ein anderes geltendes Gesetz aufgehoben. Die überlebenden Mitglieder dieses Ministerordens haben weiterhin das Recht, ihre Dekoration zu tragen. Dies wird durch das Dekret Nr. 63-1196 (Art. 38) garantiert.