Einbruch

Das Eindringen ist die Tatsache, dass eine Person oder ein Objekt in einen Raum ( physisch , logisch oder relational ) eindringt, der dort definiert ist, wo seine Anwesenheit nicht erwünscht ist. Der Begriff des Eindringens setzt voraus, dass der Wunsch besteht, bestimmten bestimmten Personen den Zugang zu Personen, physischen oder logischen Ressourcen, zu reservieren.

Das Eindringen wird beobachtet, sobald die Grenze zwischen außen und innen überschritten wird, auch wenn diese Grenze nur symbolisch ist.

Rechts

In Ländern, die dem Privateigentum große Bedeutung beimessen , ist der Begriff des Betretens wichtig, um Straftaten der Art Verletzung des Eigentums anderer zu qualifizieren (z. B. Hausinvasion ).

Nach allgemeinem Recht ist die unerlaubte Handlung ( unerlaubte Handlung ) eine zivilrechtliche Schuld, die in drei Kategorien unterteilt ist: direkter Schaden für die Person, Schaden für Eigentum und Schaden für Immobilien.

In der Informatik

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Anmerkungen und Referenzen

  1. Bermingham, Vera; Brennan, Carol (2008). Deliktsrecht . Oxford University Press.