Regierung François Darlan
Regierung François Darlan
Französischer Staat (Vichy)
Regierung Pierre-Étienne Flandin II Regierung Pierre Laval VI
Die Regierung François Darlan ist die dritte Regierung des Vichy-Regimes in Frankreich , die von Philippe Pétain gebildet wird . Er folgt der Regierung Pierre-Étienne Flandin (2) auf10. Februar 1941 und ende auf 18. April 1942, während der Rückrufaktion von Pierre Laval .
Regierungsbildung
Nach dem Rücktritt von Pierre-Étienne Flandin wurde Admiral François Darlan zum Vizepräsidenten des Rates, Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Marine, der10. Februar 1941. Er wird auch verantwortlich für16. Februarvom Innenministerium, um Marcel Peyrouton zu ersetzen .
Der Rest der neuen Regierung wird die 24. Februar.
Regierungsbildung am 25. Februar 1941
Nominierung
Änderungen
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24. Februar 1941
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29. März 1941
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12. Juli 1941
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17. Juli 1941
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Pierre Caziot : Nachfolger von Jean Achard als Versorgungsminister. Sein Amt als Minister des Staatssekretärs für Landwirtschaft behält er bei.
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18. Juli 1941 :
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11. August 1941
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7. September 1941
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18. September 1941
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30. Oktober 1941
- Generalsekretär für Arbeit und Arbeitskräfte: Jean Terray
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12. November 1941
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3. Januar 1942
Hinweise und Referenzen
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[PDF] Jérôme Cotillon, „Das Gefolge von Philippe Pétain, Französisch Staatschef, 1940-1942“ , Histoire @ Politique - Politique, Kultur, société , n o 8. Mai-August 2009."Durch das Zusammentreffen von Ereignissen, die eine Konzentration in den Händen nur einer der Präsidial- und Regierungsmächte auslösten, wie das Szenario, in dem der letzte Präsident des Rates der Republik auch das erste Staatsoberhaupt des neuen französischen Staates, die Person von Pétain ., sieht sich gleichzeitig mit neuen exekutiven Funktionen ausgestattet, ohne seiner früheren staatlichen Zuschreibungen enthoben worden zu sein. "
Siehe insbesondere Anmerkung 42, S. 16.: „Es wird darauf hingewiesen, dass Laval, Regierungschef, nicht den Titel des Ratspräsidenten trägt, sondern Pétain weiterhin der Inhaber ist und die damit verbundenen Befugnisse ausübt. Siehe hierzu AN 2AG 539 CC 140 B und Marc-Olivier Baruch, a. zit. , s. 334-335 und 610. ”
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