Das Sicherheitsgesetz ist der Teil des Zivilrechts, der alle Garantien für die Zahlung von Laufzeitdarlehen organisiert.
Nach französischem Recht sind die verschiedenen Arten von Bürgschaften persönliche Bürgschaften (Bürgschaft, unabhängige Garantie, Absichtserklärung), echte Sicherheit (Zurückbehaltungsrecht, Verpfändung, Verpfändung) und Immobiliensicherheit (Hypothek, Privilegien, Immobilienverpfändung).
Im Recht von Quebec ist das Gesetz der Sicherheitsinteressen hauptsächlich in Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec mit dem Titel „Prioritäten und Hypotheken“ in den Artikeln 2644 bis 2802 CCQ enthalten. Die drei wichtigsten zivilrechtlichen Wertpapiere sind Priorität (Art. 2650 CCQ), Hypothek (Art. 2660 CCQ) und Bürgschaft (Art. 2333 CCQ). Die Hypothek selbst ist in verschiedene Kategorien unterteilt: Sie ist beweglich oder unbeweglich, mit oder ohne Lieferung (Art. 2665 CCQ); Darüber hinaus kann die Hypothek legal oder konventionell sein (Art. 2664 (2) CCQ).
Außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Quebec gibt es insbesondere Bundes- , Wertpapier- und Bankbürgschaften.